Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen (für Privat- und Geschäftskunden)
- Mietvertrag Der Vertrag wird geschlossen zwischen uns, dem Vermieter des Fahrzeugs, und Ihnen, jeweils wie im Mietvertrag namentlich aufgeführt. Bitte lesen Sie die Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen, die Bestandteil Ihres Mietvertrags sind. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
- Das Fahrzeug Wir sind verpflichtet, das Fahrzeug nebst der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsausstattung in verkehrstüchtigem Zustand, ordnungsgemäß versteuert und angemeldet bereitzustellen. In Deutschland sind wir verpflichtet, Fahrzeuge mit gesetzlich vorgeschriebener Haftpflichtversicherung bereitzustellen. Der Fahrer gilt nicht als Dritter im Sinne dieser Regelung und wird von diesem Versicherungsschutz nicht umfasst. Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug sowie die Extras in dem Zustand zurückzugeben, in dem Sie diese erhalten haben, mit Ausnahme der üblichen Abnutzung. Bitte überprüfen Sie das Fahrzeug sorgfältig, bevor Sie losfahren. Bitte benachrichtigen Sie uns in den folgenden Fällen: wenn ein Schaden nicht im Zustandsbericht des Fahrzeugs verzeichnet ist; wenn der Tankfüllstand falsch notiert wurde; wenn die Fahrzeugzulassung, Versicherungsunterlagen, das Schadensberichtformular oder die vorgeschriebene Sicherheitsausstattung im Fahrzeug fehlen.
- Tarife und Preise Die von uns angebotenen Leistungen werden gemäß unseren aktuellen Tarifen und Preisen berechnet. In der Grundmiete enthalten sind eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung; ein Vollkaskoschutz ist nicht enthalten. Sie können einen Vollkaskoschutz bei der Reservierung oder Anmietung dazu buchen, in dem Sie die normale oder erweiterte Haftungsreduzierung nach Art einer Vollkaskoversicherung wählen, die Ihre Haftung bei selbstverschuldeten Unfallschäden reduziert bzw. ausschließt. Die zum Zeitpunkt der Buchung übermittelten Informationen haben Einfluss auf den Preis, den Sie bezahlen. Jede Änderung solcher Informationen kann bedeuten, dass der Preis sich ändert. Der Preis für die Miete ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Buchung oder zum Zeitpunkt einer anschließenden Änderung der Buchung gültig ist. Im Mietpreis enthalten sind (I) die Mietkosten für das Fahrzeug für die vereinbarte Mietdauer, (II) Zusatzkosten für Zusatzkilometer, soweit Sie bei Buchung, (III) genau angeben können, welche Zusatzkilometer anfallen, (IV) den Mietzeitraum, der in Abhängigkeit vom vereinbarten Tarif berechnet wird, dieser ist nicht teilbar und wird an dem Zeitpunkt der Fahrzeuganmietung berechnet, (V) weitere gegen Aufpreis gewählte Mobilitätsleistungen oder weiteres von Ihnen gewähltes Zubehör, (VI) Umsatzsteuer, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig ist, (VII) Zusatzkosten die mit der Person des Mieters bzw. des Fahrers verbunden ist. Sie können zusätzliche Leistungen und Produkte gegen Aufpreis buchen, diese sind in der Standardpreisübersicht über Zusatzleistungen aufgeführt. Sie können die von uns regelmäßig aktualisierten Preise auf unserer Webseite www.wucherpfennig.de oder vor Ort in den jeweiligen Stationen einsehen. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Abweichend von unseren Standardpreisen können gesonderte Preisvereinbarungen getroffen werden. Diese bedürfen der Schriftform und gelten nur für den jeweils festgelegten Zeitraum oder Auftrag. Nach Ablauf dieser Vereinbarung gelten wieder unsere Standardpreise, insofern keine neue schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Individuelle Preisvereinbarungen haben Vorrang vor den Standardpreisen. Bei Vertragsverlängerung, oder neuen Aufträgen kommen die zum Zeitpunkt Ihrer Auftragserteilung gültigen Preise zur Anwendung. Bei Umbuchungen oder Änderungen Ihrer Reservierung erheben wir die zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarife.
- Reservierungen, Buchungen zum Prepaid-Tarif Von Ihnen getätigte Reservierungen sind verbindlich für die jeweiligen Fahrzeug- und Preisgruppen, nicht jedoch für die Fahrzeugtypen. Sie müssen spätestens nach einer Stunde der vereinbarten Zeit Ihr Fahrzeug übernehmen; nach dieser Zeit besteht keine Reservierungsbindung mehr. Sie können Ihre Buchung bis 24 Stunden vor der in der aktuellen Reservierung ausgewiesenen Abholzeit kostenfrei stornieren oder umbuchen. Bei einer Stornierung oder Änderung von weniger als 24 Stunden vor der in der aktuellen Reservierung ausgewiesenen Abholzeit, erheben wir eine Umbuchungsgebühr gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise Eine Umbuchung von einem Prepaid-Tarif zu einem Nicht-Prepaid -Tarif ist nicht möglich. Wir erstatten keine bereits geleistete Mietvorauszahlung oder einen etwaigen Differenzbetrag bei einer Änderung der Buchung. Sie sind verpflichtet, im Falle einer schuldhaften Stornierung einer Reservierung zum Prepaid-Tarif, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25 % der jeweiligen Miete zu leisten, es sei denn, Sie weisen nach, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Versäumen Sie Ihr Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt ohne vorherige Stornierung abzuholen, berechnen wir Ihnen eine Gebühr wegen Nichterscheinens gemäß unserer aktuellen Standardpreisübersicht. Diese Gebühr ist nicht höher als der vereinbarte Mietpreis.
- Mietdauer Sie sind während der Mietdauer verantwortlich für das Fahrzeug und alle Extras. Die Mietdauer beginnt, zu dem im Mietvertrag angegebenen Zeitpunkt. Dieser ist auch dann maßgeblich, wenn Sie aus nicht von uns zu vertretenden Gründen, das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt übernehmen („Check-out“). Die Mietdauer endet, wenn wir bestätigen, dass wir das Fahrzeug und die Schlüssel erhalten haben („Check-in"). Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug während der Öffnungszeiten an der für die Rückgabe vereinbarten Mietstation an einen für die Rückgabe zuständigen Mitarbeiter zurückzugeben. Wenn Sie sich entschließen, das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten zurückzugeben, oder wenn Sie die Mietstation verlassen, bevor wir das Fahrzeug von Ihnen zurückgenommen haben, geschieht dies auf Ihr eigenes Risiko, und Sie bleiben bis zum Check-in verantwortlich. Wenn Sie den „Zustell- und Abholservice“ nutzen, sind Sie für das Fahrzeug verantwortlich, vom Zeitpunkt der Überlassung des Fahrzeugs an Sie bis zu dem Zeitpunkt, an dem wir das Fahrzeug wieder abholen.
- Änderungen Ihrer Anmietung Wenn Sie die Mietdauer ändern oder die vereinbarte Kilometerleistung überschreiten müssen Sie sich hieraus ergebende Preiserhöhungen tragen. Sie sind verpflichtet, eine Einweggebühr zu zahlen, wenn Sie das Fahrzeug an einer anderen Mietstation zurückgeben als der, an der Sie es abgeholt haben.
- Kosten Sie sind verpflichtet, die im Mietvertrag in Bezug auf die Mietdauer angegebenen Kosten für das Fahrzeug
und die gewählten Extras zu bezahlen. Sie sind verpflichtet, die sich aus der Verlängerung der Mietdauer ergebenden Mietkosten, einschließlich der auf die von Ihnen gewählten Extras entfallenden Kosten zu bezahlen. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung nicht genutzter Vertragsbestandteile. Sie tragen die Kosten infolge von Diebstahl und Schäden, Sonderreinigungskosten, Abschleppkosten, Mautgebühren, Bußgelder infolge von Park- oder sonstigen Verkehrsverstößen und die hiermit verbundenen Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren, soweit diese gemäß dieser Mietvertragsbedingungen anfallen, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie den Verlust oder Schaden nicht zu vertreten haben.
- Nutzung des Fahrzeugs Sie sind verpflichtet, (I) bei der Nutzung des Fahrzeugs die erforderliche Sorgfalt und Sachkunde anzuwenden, (II) das Fahrzeug nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem Sie fahren, zu nutzen, (III) das Fahrzeug nur auf rechtmäßige Weise und nur für gesetzlich zulässige Zwecke zu nutzen, (IV) den richtigen Kraftstoff zu verwenden, (V) das Fahrzeug zu verschließen, wenn Sie es nicht nutzen und sicherzustellen, dass alle Fenster, Dachöffnungen, abnehmbaren Dachverkleidungen sowie die Motorhaube ordnungsgemäß verschlossen sind, (VI) wenn Sie einen Defekt am Fahrzeug feststellen, die Nutzung des Fahrzeugs sofort zu unterbrechen, sobald dies ohne Gefahren möglich ist und uns unverzüglich hierüber zu benachrichtigen. Es ist nicht erlaubt, (I) das Fahrzeug für folgende Zwecke zu nutzen: zu Werbezwecken; für jegliche Form von Motorsport (in der Freizeit oder professionell) oder vergleichbare Aktivitäten; für Fahrten auf unbefestigtem Gelände; um andere Fahrzeuge oder Anhänger damit zu ziehen (es sei denn, das Fahrzeug ist mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet und die in den Fahrzeugdokumenten eingetragene Stützlast und Anhängelast wird eingehalten); um entflammbare, explosive, ätzende oder brennbare Materialien zu transportieren, mit Ausnahme von Mineralölen oder ähnlichen Produkten gemäß geltendem und dem für den Betrieb des Fahrzeugs notwendigen Kraftstoff oder Gas; (II) anderen als den autorisierten Fahrern die Nutzung des Fahrzeugs zu erlauben. Wir untersagen, je nach Fahrzeugkategorie und individueller Buchung, die Auslandsnutzung von Mietfahrzeugen für bestimmte Länder. Die jeweils gültigen Beschränkungen sind in Ihrem Mietvertrag angegeben.
- Unfälle, Diebstahl und Schäden Sie müssen (I) unverzüglich die Polizei und (II) innerhalb von 48 Stunden uns benachrichtigen, wenn das Fahrzeug in einen Unfall oder Schadensfall verwickelt wurde, selbst wenn kein Dritter daran beteiligt war. Im Falle des Untergangs, des Diebstahls oder der Beschädigung des Fahrzeugs müssen Sie den in diesem Mietvertrag angegebenen Selbstbehalt sowie entstehende Nebenkosten, anfallende Steuern und unsere Gebühren für die Bearbeitung des Schadens- oder Diebstahlsfalles zahlen. Unter den im Abschnitt 11 beschriebenen Umständen kann die Haftungsreduzierung entfallen. Zu unserer Unterstützung müssen Sie uns innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall ein ordnungsgemäß ausgefülltes Schadensberichtformular übergeben, einschließlich der Kontaktdaten der beteiligten Parteien. Kommen Sie dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, berechnen wir Ihnen eine gesonderte pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro, Es steht Ihnen frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als (I) die geforderte Schadenssumme aufgrund Unfalls, Diebstahls oder der Beschädigung des Fahrzeugs, (II) der pauschalen Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung des Schadens- oder Diebstahlfalles oder (III) der pauschalen Bearbeitungsgebühr für die Anforderung des Schadensberichtsformular. Sie haften nicht für Kosten oder Schäden, deren Ursache eine mangelhafte Wartung durch uns war oder die von einer Herstellergarantie gedeckt sind.
- Haftungsreduzierung Haftungsreduzierungen begrenzen den von Ihnen im Diebstahls- oder Beschädigungsfall zu zahlendem Betrag auf den angegebenen Selbstbehalt. Sie haben die Möglichkeit Ihre Haftung bis zur Höhe einer Selbstbeteiligung nach dem Leitbild einer Kaskoversicherung zu reduzieren. Insofern in unseren Raten bereits eine Haftungsreduzierung enthalten ist, können Sie ggf. den Selbstbehalt durch den Erwerb einer zusätzlichen Haftungsreduzierung weiter reduzieren. Die Kosten hierfür können Sie der jeweilig zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste entnehmen. Wir behandeln jeden Schaden einzeln; Folgeschäden sind von der Haftungsreduzierung nicht umfasst. Wir werden Ihnen nicht mehr als den angegebenen Selbstbehalt einschließlich Steuern (sofern zutreffend) sowie unser Bearbeitungsentgelt für Schäden oder Diebstahl berechnen, es sei denn, es liegt ein Entfall der Haftungsreduzierung vor.
Haftungsreduzierung nach dem Leitbild einer Kaskoversicherung besteht nicht bei Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben, Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung; Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Überbeanspruchung haben; Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger; Verwindungsschäden sowie Beschädigungen und Verunreinigungen des Fahrzeuginnenraums und der Innenseiten eines Laderaums/Kofferaufbaus/Kofferraums während des Fahrzeugbetriebes sowie der Be- und Entladung.
- Haftung Sie oder Ihr Fahrer haften bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregelungen. Ihre Haftungsreduzierung entfällt, wenn Sie den Fahrzeugverlust oder -schaden vorsätzlich verursacht haben. Wenn Sie den Schaden oder Verlust grob fahrlässig verursacht haben, sind wir berechtigt, Sie in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Die Haftungsreduzierung entfällt weiterhin, wenn Sie eine Vertragspflicht vorsätzlich verletzt haben. Wenn Sie eine Vertragspflicht grob fahrlässig verletzt haben, sind wir berechtigt, Sie in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Sie tragen die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsreduzierung entfällt nicht, wenn die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Schadens noch für die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der Haftungsreduzierung ursächlich ist. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit durch uns, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir übernehmen keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
- Maut Sie haben bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen. Sie stellen uns von sämtlichen Mautgebühren, die Sie oder Dritte, denen Sie das Fahrzeug überlassen, verursachen, frei. Insofern wir Ihnen eine On-Board-Unit (OBU) zur Teilnahme an der automatischen Erfassung der Mautgebühren nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz zur Verfügung stellen, sind Sie zum sorgsamen Umgang mit der OBU gemäß Herstellervorgaben verpflichtet und haben die OBU vor rechtswidrigem Zugriff Dritter und Manipulationen zu schützen. Sie sind verantwortlich für die korrekte Einstellung der OBU, insbesondere der Achsenzahl und der Schadstoffklasse. Sie tragen alle durch fehlerhafte Einstellungen der OBU entstehenden Kosten. Sie haben Funktionsstörungen und Beschädigungen der OBU umgehend an uns zu melden. In Fällen einer Funktionsstörung, Beschädigung oder mautpflichtige Fahrzeuge, in denen von uns keine OBU zur Verfügung gestellt wird, sind Sie verpflichtet sich manuell (online oder am Terminal) in das Mautsystem einzubuchen oder (gegebenenfalls) das mautpflichtige Streckennetz sofort zu verlassen. Bei Nutzung einer durch uns zur Verfügung gestellten OBU, rechnen wir die für den jeweiligen Mietzeitraum anfallenden Mautgebühren mit dem Betreiber des Mautsystems der Toll Collect GmbH, bzw. über dessen Dienstleister ab. Die entstandenen Mautkosten berechnen wir auf einer separaten Rechnung. Für mautpflichtige Fahrzeuge berechnen wir bei Anmietung eine pauschale Bearbeitungsgebühr gemäß der aktuellen Standardpreisübersicht je Mietvertrag. Bei einer Mietdauer von mehr als 30 Tagen berechnen wir diese Bearbeitungsgebühr alle angefangenen 30 Tage erneut.
- Bußgelder und Entgelte Sie haften unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die Sie oder Dritte, denen Sie das Fahrzeug überlassen, verursachen. Sie stellen uns von sämtlichen Buß- und Verwarngeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von uns erheben. Falls sich im Nachhinein herausstellt, dass von uns an Behörden gezahlte Buß- und Verwarngelder, Gebühren oder sonstige Kosten ungerechtfertigt waren, wird ausdrücklich vereinbart, dass wir von jeglicher Pflicht zur Rückforderung dieser Gelder freigestellt sind. Sollten Sie eine Rückforderung des Geldes wünschen, liegt die Obliegenheit in Ihrer Verantwortung, sämtliche hierfür erforderlichen Maßnahmen auf eigene Kosten eigenverantwortlich einzuleiten und durchzuführen. Sie sind verpflichtet unsere Bearbeitungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Standardpreisübersicht für die Bearbeitung dieser Bußgelder und Entgelte, als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der uns für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an uns richten, zu zahlen, es sei denn, Sie können nachweisen, dass ein Verlust oder Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Bearbeitungsgebühr.
- Kraftstoff und Betriebsmittel Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (inkl. Hybrid-Fahrzeugen) werden Ihnen mit einem vollen Kraftstofftank übergeben. Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug mit der gleichen Tankfüllmenge wie bei Abholung zurückzubringen. Wenn Sie das Fahrzeug mit einer geringeren Tankfüllmenge als bei Abholung zurückgeben, müssen Sie für die fehlende Kraftstoffmenge aufkommen. Der von Ihnen zu zahlende Betrag entspricht unserer zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Standardpreisübersicht. Vor Fahrtantritt sind Sie verpflichtet das Fahrzeug regelmäßig auf einen verkehrssicheren und technischen (Motoröl- und Kühlwasserstand), den maßgeblichen Vorschriften entsprechenden Zustand zu prüfen. Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 29 Tagen, haben Sie die Kosten, die bei der Beschaffung von Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Motoröl, AdBlue®, Scheibenreiniger sowie Frostschutzmittel) anfallen, zu tragen. Bei einer Mietdauer von weniger als 30 Tagen, übernehmen wir die Betankung von AdBlue® gegen eine Pauschalgebühr, welche Ihnen auf Basis der gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt wird. Bei der Anmietung von Fahrzeugen mit AdBlue®-Tank, sind Sie verpflichtet dafür zu sorgen, dass der AdBlue®-Tank stets ausreichend gefüllt ist. Sie haften unbeschränkt für während der Mietdauer begangene Verstöße gegen die vorstehende Verpflichtung; Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen, die Behörden oder sonstige Dritte gegen uns wegen Nicht-Betankung des AdBlue®-Tanks geltend machen, insbesondere von Buß- und Verwarnungsgeldern frei. Bei Fahrzeugen, die rein elektrisch betrieben werden, erfassen wir den jeweiligen Ladezustand bei Übergabe im Mietvertrag. Bei Mietende haben Sie das Fahrzeug gemäß der vertraglich getroffenen Vereinbarung zurückzugeben. Geben Sie das Fahrzeug mit einem geringeren Ladezustand als vereinbart zurück, werden wir Ihnen für das Aufladen ein entsprechendes Leistungsentgelt gemäß der zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Standardpreisübersicht in Rechnung zu stellen.
- Mindestalter Um unsere Fahrzeuge zu fahren, müssen Sie -und alle Ihre Fahrer- mindestens 21 Jahre alt sein und zu Beginn Ihrer Anmietung seit mindestens ½ Jahr, für bestimmte Fahrzeuggruppen seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer vollständigen gültigen Fahrerlaubnis sein. Für bestimmte Fahrzeuge kann sowohl ein höheres als auch ein niedrigeres Mindestalter gelten. Wenn Sie -oder einer Ihrer Fahrer- bei Abholung des Fahrzeugs jünger als 25 Jahre sind, wird für jeden von Ihnen eine Zusatzgebühr für junge Fahrer, gemäß unserer zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Standardpreisübersicht, erhoben werden.
- Zusatzfahrer und Mitfahrer Jeder Zusatzfahrer bedarf unserer Zustimmung und muss unsere Bedingungen in Hinblick auf Alter, Fahrerlaubnis und Identitätsnachweis erfüllen. Wir berechnen für jeden Zusatzfahrer, der das Fahrzeug fahren darf, ein Entgelt gemäß unserer zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Standardpreisübersicht. Sie sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Zusatzfahrer im Mietvertrag aufgeführt werden und dass alle Mitfahrer, die Sie im Fahrzeug mitnehmen, die Mietvertragsbedingungen beachten. Sie haften für alle Kosten oder Schäden, die uns entstehen, weil ein Zusatzfahrer oder Mitfahrer die Mietvertragsbedingungen nicht befolgt. Ihre Haftungsreduzierung kann entfallen, wenn ein Zusatzfahrer oder ein Mitfahrer einen Schaden durch vorsätzliches oder betrügerisches Handeln oder Unterlassen oder infolge grober Fahrlässigkeit (soweit diese Begriffe gemäß geltendem Recht verwendet werden) oder (II) durch einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Abschnitte 8) und 9) herbeiführt.
- Vorzeitige Rückgaben Wenn Sie das Fahrzeug und Extras vorzeitig zurückgeben, verlieren Sie die Vorteile eines eventuell genutzten speziellen Angebots, wenn Sie dessen Bedingungen nicht mehr erfüllen. Dies kann dazu führen, dass die Anmietung teurer wird. Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der anteilig nicht genutzten Tage sowie sämtlicher zusätzlich vereinbarter Leistungen, insbesondere gebuchter Kilometerpakete, Versicherungen oder sonstiger Extras.
- Verspätete Rückgaben Sofern nicht anders vereinbart, müssen Sie das Fahrzeug und eventuelle Extras an dem Tag/zu der Zeit und an dem Standort zurückgeben, der/die auf dem Mietvertrag angegeben ist. Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie sich verspäten werden, liegt es in Ihrem eigenen Interesse, die Verlängerung der Mietzeit zu beantragen. Setzen Sie den Gebrauch des Fahrzeuges nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert; §545 BGB findet keine Anwendung. Falls Sie das Fahrzeug nicht an dem im Mietvertrag vereinbarten Tag zurückgeben und falls auch nicht unverzüglich eine Meldung Ihrerseits zum Grund der verspäteten Rückgabe vorliegt, müssen wir davon ausgehen, dass Sie das Fahrzeug widerrechtlich nutzen. Wir sind dann berechtigt, bei der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten. In einem solchen Fall sind wir berechtigt Ihnen für jeden weiteren Tag der unberechtigten Nutzung ein Nutzungsentgelt auf Basis des anwendbaren Tarifes zu berechnen, es sei denn Sie können beweisen, dass Sie ohne Verschulden Ihrerseits nicht länger über das Fahrzeug verfügen oder dass das Versäumnis, das Fahrzeug zurückzugeben, aufgrund von Umständen eingetreten ist, die nicht auf Ihrem Verschulden beruhen. Wir sind berechtigt Ihnen gegenüber den gesamten Schaden, der durch Ihr Verschulden entstanden ist, geltend zu machen, insbesondere Bußgelder, Strafen, Mautgebühren oder Maßnahmen, die aufgrund von Forderungen durch Behörden zum Zweck der Identifizierung des Schädigers oder zum Zweck der Klärung sonstiger Umstände in Bezug auf ein Vergehen oder eine strafbare Handlung entstehen. Wir sind darüber hinaus berechtigt gerichtliche Schritte einzuleiten, um die unverzügliche Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen. In einem solchen Fall gelten der vereinbarte Versicherungsschutz und die sonstigen vertraglichen Leistungen nicht.
- Kündigung Sie sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Wir sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Ferner sind wir berechtigt den Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: (I) erhebliche Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse; (II) nicht eingelöste Bankeinzüge / Schecks; (III) gegen Sie gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen; (IV) mangelnde Pflege des Fahrzeuges; (V) unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch; (VI) Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr; (VII) die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages; z.B. wegen zu häufiger Schadenereignisse. Sofern zwischen uns und Ihnen mehrere Mietverträge bestehen und wir zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt sind, können wir auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls uns die Aufrechterhaltung auch der weiteren Mietverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens von Ihnen nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, falls Sie. (I) ein Mietfahrzeug vorsätzlich beschädigen; (II) einen am Mietfahrzeug entstanden Schaden schuldhaft verschweigen oder einen solchen zu verbergen versuchen; (III) mit Mietzahlungen in Gesamthöhe von wenigstens einer Wochenmiete mehr als fünf Banktage im Verzug sind; (IV) ein Mietfahrzeug bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzen. Im Falle einer Kündigung sind Sie verpflichtet, die Fahrzeuge samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an uns herauszugeben.
- Zahlungsbedingungen Zur Abwicklung von Zahlungen nutzen wir die Dienste von Drittanbietern, die auf die sichere Speicherung und Verarbeitung von Zahlungsinformationen spezialisiert sind. Ihre Zahlungsdaten werden mittels Tokenization geschützt. Dies bedeutet, dass Ihre Zahlungsinformationen durch einen Token ersetzt wird, der keine sensiblen Daten enthält und somit vor unbefugtem Zugriff schützt. Unser Drittanbieter ist verpflichtet, die gesetzlichen Datenschutzanforderungen zu erfüllen und Ihre Daten sicher zu behandeln. Unsere Prozesse zur Speicherung und Nutzung von Zahlungsinformationen entsprechen den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der DSGVO und anderen relevanten Vorschriften. Mit der Bereitstellung Ihrer Zahlungsinformationen und dem Abschluss des Mietvertrages mit uns, stimmen Sie zu, dass wir diese Informationen auch für nachstehende Belastungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung belasten. Sie sind verpflichtet bei Anmietung zur Erfüllung Ihrer Pflichten zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution (Sicherheitsleistung) in Höhe von mindestens 200,00 Euro zu leisten. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, belasten wir die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und die Sicherheitsleistung Ihrem Zahlungsmittel, insbesondere Kreditkarte, Debitkarte oder Maestro-Karte. Durch Unterzeichnung des Mietvertrages stimmen Sie zu, dass wir Ihre Zahlungskarte mit allen während der Mietdauer anfallenden Kosten belasten. Bei einer Mietdauer von mehr als 30 Tagen stimmen Sie zu, dass wir die monatlichen Mietgebühren Ihrem Zahlungsmittel belasten.
- Tracking Die Fahrzeuge können mit Systemen zur Fahrzeugortung und Tracking-Systemen ausgestattet sein, um Ihr Fahrzeug zu lokalisieren, falls es gestohlen oder nicht an die Mietstation zurückgebracht wird oder um ein Fahrzeug im Falle eines Unfalls oder einer Panne zu orten. Sie sind verantwortlich weitere Nutzer dieses Fahrzeuges hierüber in Kenntnis zu setzen. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes unserer Fahrzeugflotte und unserer vertraglichen Rechte. Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden können.
- Datenschutz und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten für folgende Zwecke: (a) zur Erbringung der Mietwagenleistungen an Sie und (b) zum Zwecke der Entscheidung, ob wir Ihnen in Zukunft Mietwagenleistungen anbieten. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten im gesetzlich zulässigen Umfang und falls notwendig mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung weiter an:
Vollzugsbehörden/örtliche Ämter und Behörden und Unternehmen der Parkraumbewirtschaftung, soweit gesetzlich zulässig und soweit ein Anspruch auf die Bekanntgabe der Daten besteht oder um die Gültigkeit Ihres Führerscheins zu überprüfen.
Dritte, die in den Bereichen der Schadensbearbeitung, des Forderungseinzugs, der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen insofern kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegend schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben und der Durchführung von Kundenumfragen zwecks Verbesserung unserer Serviceleistungen für Sie, in unserem Auftrag tätig sind.
Drittanbieter, zur Abwicklung von Zahlungen, die auf die sichere Speicherung und Verarbeitung von Zahlungsinformationen spezialisiert sind. Ihre Zahlungsdaten werden mittels Tokenization geschützt, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Sie haben das Recht, Auskunft über die personenbezogenen Daten zu verlangen, die wir von Ihnen speichern (gegen Zahlung eines Entgelts, sofern gesetzlich zulässig). Sie können die Korrektur, Änderung, Sperrung oder Löschung jeglicher personenbezogenen Daten verlangen, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen. Verantwortliche Stelle ist die Autovermietung, wie auf diesem Mietvertrag genannt.
Insofern Sie ein Navigationsgerät nutzen, können die während der Mietdauer eingegebenen Daten ggf. im Fahrzeug gespeichert werden. Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Geräten können Daten von diesen Geräten ebenfalls im Fahrzeug gespeichert werden. Sofern Sie wünschen, dass vorgenannte Daten nach Rückgabe des Fahrzeuges nicht mehr im Fahrzeug gespeichert sind, haben Sie vor Rückgabe des Fahrzeugs für eine Löschung Sorge zu tragen, welche durch Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationsgeräte des Fahrzeugs auf Werkseinstellung erfolgen kann. Wir sind zu einer Löschung vorgenannter Daten nicht verpflichtet.
Weitere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten sowie zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf www.wucherpfennig.de.
- Widerruf Wir sind verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Ihnen nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ein besonderes Widerrufsrecht wegen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen nicht zusteht. Laut Vorschriften der EU sind wir verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass die EU eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung stellt:https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.showEtlng=DE.
- Gerichtsstand Der Vertrag zwischen Ihnen und uns unterliegt den geltenden Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Lübeck, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
- Salvatorische Klausel Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.
Stand: März 2025