Mautregelung (Deutschland)
Wichtige Informationen zur neuen Mautregelung ab dem 01.07.2024
Zusätzlich zur aktuellen Mautregelung (7,5t-LKW Maut, CO2-Maut) wird eine neue Maut für Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5t und bis zu 7,5t eingeführt, die für den Güterverkehr verwendet oder dafür zweckbestimmt ist.
Fahrzeugkombinationen sind mautpflichtig, wenn das Zugfahrzeug eine tzGm von mehr als 3,5t hat.
Sie sind als Mieter/Fahrzeugführer verpflichtet, während der Mietdauer anfallende Mautgebühren zu tragen. Bitte informieren Sie sich selbstständig bei den zuständigen öffentlichen Stellen vor Fahrtantritt über das Streckennetz und die Gebühren.
Welche Fahrzeuge sind bei Wucherpfennig davon betroffen?
Alle Zugfahrzeuge, wenn eine tzGm von mehr als 3,5t erreicht wird. Dies ist nach jetzigem Stand bei unseren Fahrzeugen der Gruppen TJ mit 7,2t bis 7,49t und TQ mit 12t der Fall.
Wie wird die Maut entrichtet?
Alle Fahrzeuge der oben genannten Gruppen verfügen über eine OnBoard Unit (OBU). Die Abrechnung erfolgt verursachungsgerecht pro gefahrenen Kilometer auf mautpflichtigen deutschen Straßen gemäß den vom Mautbetreiber übermittelten Daten und basiert auf dem jeweils gültigen Mauttarif. Zusätzlich wird pro Mietvertrag eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 11,90 Euro inkl. Umsatzsteuer erhoben.
Wo finde ich Informationen zu den Gebühren und zum Streckennetz?
Informationen zum Thema Maut finden Sie auf www.balm.bund.de sowie www.toll-collect.de.
Alle Links finden Sie nochmals auf unserer Homepage www.wucherpfennig.de.
Stand: 05.09.2024